Die elektronische Gesundheitskarte

Ab dem 1. Oktober 2011 werden die neuen Gesundheitskarten ausgegeben. Sie enthält zum einen die herkömmlichen Daten (Name, Anschrift etc.). Zum anderen sind weitere Funktionen zur Datenspeicherung in ihr implementiert. So können mithilfe der neuen Technik auch medizinische Daten (z.B. Organspendebereitschaft) erfasst werden. Dies soll einen reibungsloseren Informationsaustausch gewährleisten.

Die neuen Funktionen werden allerdings erst später in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über die Ausbaustufen findet sie auf der folgenden Abbildung (Quelle: bmg.bund.de):

Der Patient bestimmt, ob sensible Daten auf seiner Gesundheitskarte gespeichert werden sollen. Die Karte werde laut Bundesministerium für Gesundheit ausreichende Sicherheitsmechanismen besitzen. Zum einen soll das Lichtbild vor Missbrauch schützen und zum anderen ein integrierter Prozessor für mehr Sicherheit sorgen. Darüberhinaus soll der Patient die elektronischen Daten durch einen PIN freigeben können. Diesen muss er dann bei einer Praxis in das Lesegerät eingeben (vgl. Girokonto).

Selbstverständlich besitzt der neue Ausweis auch die europäische Versicherungskarte. Die Informationen auf der Rückseite der Karte können in 27 EU-Staaten und in 4 weiteren Staaten verwendet werden.

[Quelle]

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