Die Suchmaschine Google nutzt seit 2009 die Technologie „Autocomplete“. Schon während der Eingabe werden dem Nutzer Vorschläge angezeigt.
Diese werden allerdings auf der Grundlage vorheriger Eingaben generiert. Und genau da liegt das Problem: Wörter werden zusammengebracht, welche nicht zusammengehören:
Der Name eines Unternehmens wurde u.a. fälschlicherweise mit einer Sekte in Verbindung gebracht. Der Unternehmer klagte. Erst nach einigen Rückschlägen gab es ein Urteil, welches die Rechte des Geschädigten stärkt: Autocomplete Einträge, welche Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen, müssen nach Aufforderung entfernt werden.
[Angaben ohne Gewähr]
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